Fachangestellte/r für Bäderbetriebe

  • Der Beruf
  • Die Einstel­lungs­voraus­setzungen
  • Die Chance

Fachangestellte für Bäderbetriebe überwachen den Badebetrieb in den Frei- oder Hallenbädern, betreuen die Badegäste und kümmern sich um die technischen Anlagen. Sie halten auch Schwimmunterricht ab. Fachangestellte für Bäderbetriebe kontrollieren die Wasserqualität, reinigen und desinfizieren die Räumlichkeiten und überwachen die technischen Anlagen. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört außerdem die Pflege der zur Badeanstalt gehörenden Freiflächen und Grünanlagen.

Für die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe ist rechtlich keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. In der Regel werden vor allem Ausbildungsanfänger/innen mit einem mittleren Bildungsabschluss eingestellt.
Aufgrund der körperlichen Belastung in der schwimmpraktischen Prüfung kann es sein, dass vor Beginn der Ausbildung ein ärztliches Attest für die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs nachgewiesen werden muss.
Welche sonstigen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen, ist von der jeweiligen Stadt abhängig und sollte direkt vor Ort erfragt werden.

Fachangestellte für Bäderbetriebe können in öffentlichen Frei- und Hallenbädern, See- und Strandbädern, Meerwasser- und Wellenbädern oder in medizinischen Badeeinrichtungen, wie denen von Rehabilitationskliniken, arbeiten.