Vielfalt & Wissen


Argumente für einen Beruf bei der Stadt


Der öffentliche Dienst ist mit 4,5 Millionen Beschäftigten und über 100 Berufen Deutschlands größter Arbeitergeber.

Insbesondere unsere Städte, in denen das unmittelbare Lebensumfeld für die Bürger gestaltet wird, sind dank vieler Vorteile wirtschaftlich und sozial attraktive Arbeitgeberinnen. In Baden-Württemberg arbeiten über 200.000 Beschäftigte für die Kommunen. Davon sind rund 87 Prozent in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt, 13 Prozent als Beamte. Die Mitarbeiter in den Städten kümmern sich darum, dass das Zusammenleben vor Ort funktioniert, dass Kinder betreut werden, dass wir nachhaltig mobil sein können, dass Integration Bestandteil des Alltags wird und vieles mehr. Ebenso vielfältig wie die Aufgaben einer Stadt sind daher auch die Berufsbilder, die dort ausgeübt werden können. Bei keinem anderen Arbeitgeber ist es möglich, so viele verschiedene Berufe erlernen und in ihnen arbeiten zu können. Die vielfältigen Berufsbilder, die die Städte bieten, ermöglichen den Mitarbeitern eine hohe Flexibilität und sinnstiftende Entfaltungsmöglichkeiten – ein ganzes Arbeitsleben lang.

Zugleich bieten die Städte ihren Mitarbeitern eine sichere und gleichzeitig abwechslungsreiche Beschäftigung. Eine sichere Arbeitsstelle zu haben ist nicht nur für junge Familien wichtig. Die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben ist für viele Menschen schwierig. Sei es, weil beide Elternteile voll berufstätig sind, pflegebedürftige Angehörige betreut werden oder Zeit und Raum für die persönliche Entfaltung bleiben soll. Den Beschäftigten bei der Stadt kommen hier viele Vorteile gegenüber der freien Wirtschaft zugute – Tarifbeschäftigten wie auch Beamten.

  • Bezahlung
    Wer als Angestellter bei der Stadt arbeitet, wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bezahlt.  Die Bezahlung ergibt sich dabei aus der Entgeltgruppe, die sich grundsätzlich nach der Schwierigkeit der ausgeübten Tätigkeit sowie der Vorbildung ergibt, und der Stufenzuordnung, die abhängig von der Berufserfahrung ist. Die Bezahlung der Beamten ist im Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg geregelt. Auch hier ergibt sich die Höhe der Bezahlung aus der Besoldungsgruppe, die abhängig von der ausgeübten Tätigkeit sowie der Vorbildung ist, und der Stufenzuordnung, die mit wachsender Berufserfahrung steigt. Die Grundgehälter der Beamten erscheinen im Vergleich zu den Angestellten geringer, allerdings sind Beamte nicht sozialversicherungspflichtig. Das heißt, vom Bruttogehalt werden keine Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten- oder Pflegeversicherung abgezogen. Scheidet ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis aus, so wird er von seinem (ehemaligen) Arbeitgeber in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung nachträglich versichert. Allerdings müssen natürlich auch Beamte für den Krankheits- oder Pflegefall vorsorgen. Beamte erhalten hierfür die sogenannte Beihilfe. Der Arbeitgeber, also zum Beispiel die Stadt, übernimmt einen festen Anteil (in der Regel 50 Prozent) der Krankheitskosten (z.B. Arztrechnungen, Medikamente etc.). Die verbleibenden Kosten müssen durch eine Krankenversicherung (privat oder freiwillig gesetzlich) abgesichert sein. Ebenso muss eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden.

  • Flexible Arbeitszeitmodelle und Freistellungsmöglichkeiten
    Tarifbeschäftigte bei den Städten haben eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden, Beamte müssen regelmäßig 41 Stunden in der Woche arbeiten. In den Kommunen gelten in der Regel gleitende Arbeitszeitmodelle, die den Beschäftigten viele Freiheiten eröffnen. Wenn Überstunden anfallen, wird das dokumentiert und dem Beschäftigten entweder als Freizeitausgleich gewährt oder mit einer entsprechenden zusätzlichen Bezahlung vergütet. Die Städte bieten aber auch individuelle Teilzeitbeschäftigungsmodelle an, die auf die Bedürfnisse der einzelnen Mitarbeiter zugeschnitten sind. Der Arbeitsumfang kann dabei von wenigen Stunden in der Woche bis fast zur Vollzeitbeschäftigung reichen. Auch das Führen in Teilzeit wird in vielen Städten bereits erfolgreich praktiziert. Bei den Städten bestehen auch viele Möglichkeiten zu kurzfristigen Freistellung beispielsweise zur Betreuung eines erkrankten Kindes oder nahen Angehörigen.

  • Urlaub
    Alle Angestellten und Beamten der baden-württembergischen Städte haben, unabhängig vom Alter, in der Regel 30 Tage bzw. 6 Wochen Urlaub im Jahr. Für Mitarbeiter ohne 5-Tage-Woche verkürzt sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Sonderurlaub ist beispielsweise im Schichtdienst vorgesehen.

  • Altersvorsorge
    Tarifbeschäftige der Städte zahlen wie die meisten anderen Arbeitnehmer auch in die Rentenkasse ein. Sie erhalten aber darüber hinaus über die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg eine zusätzliche Altersversorgungsgrundlage. Der Arbeitgeber übernimmt dabei rund 97 % der anfallenden Kosten. Die durch die Zusatzversorgung entstehenden Rentenansprüche sind nicht unerheblich – derzeit liegt die durchschnittliche monatliche Zusatzrente bei 315 Euro. Beamte gehen nicht in die Rente, sondern beziehen eine sogenannte Pension. Die Höhe der Pension richtet sich nach der vorherigen Besoldung sowie den geleisteten Dienstjahren. Das Pensionsalter liegt bei Beamten ebenso wie das Rentenalter bei Angestellten derzeit bei 67 Jahren.

  • Besonderheiten bei Beamten
    Für Beamte gelten zusätzlich noch einige Rechte, aber auch Pflichten. Für jene, die den sogenannten Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen haben, folgt eine Probezeit, auf die in der Regel eine Verbeamtung auf Lebenszeit folgt. Eine Beendigung des Beamtenverhältnisses erfolgt nur bei schweren Verfehlungen oder wegen Dienstunfähigkeit. Der Diensteid ist eine Besonderheit, den nur Beamte, nicht Tarifangestellte, ablegen müssen. Er ist die Grundlage für die Treuepflicht der Beamten. Die Treuepflicht besagt u.a., dass die Beamten sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und sich aktiv für deren Erhaltung einsetzen. Beamte sollen sich nach Treuepflicht innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, der ihr Beruf erfordert. Demnach haben sie alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Staates, der Dienstbehörde oder dem Berufsbeamtentum schaden könnte.

Beschäftigungsmöglichkeiten bei Kommunen


Vielen Menschen ist nicht bewusst, welche vielfältigen Aufgaben die Städte wahrnehmen und wie sehr diese uns im täglichen Leben beeinflussen. Eine berufliche Tätigkeit bei einer Stadt ist daher für viele gleichbedeutend mit einem Bürojob. Dass die Städte als Arbeitgeberinnen extrem vielseitig sind und ihren Mitarbeitern viele Entwicklungsmöglichkeiten und Anreize gegenüber der freien Wirtschaft zu bieten haben, wissen die meisten nicht. Daher wollen wir Ihnen hier und auf den weiteren Seiten vorstellen, was die Städte in Baden-Württemberg alles leisten und welche attraktiven Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten es gibt.

Die Kommunen kümmern sich um das öffentliche Leben und sorgen für die öffentliche Ordnung. Neben den in der öffentlichen Wahrnehmung präsenten Berufsbildern wie Erzieher, Straßenbauer und Verwaltungsangestellten gehören beispielsweise auch Architekten, Informatiker, Bademeister, Pfleger und Sozialarbeiter zu den über 100 Berufsbildern, die für eine funktionierende Kommunalverwaltung wichtig sind. In ihren Berufen setzen sich die Mitarbeiter der Kommunen dafür ein, dass das öffentliche Leben funktioniert und reibungslos abläuft. Mit ihrer Arbeit garantieren sie, dass die Grundversorgung der Bürger, die kommunale Daseinsfürsorge, sichergestellt ist. Dazu gehören neben der Bereitstellung von sauberem Trinkwasser und Energie, der Beseitigung von Abwasser und Müll auch die Schaffung und Unterhaltung kultureller Einrichtungen. Auch die Bereitstellung von Bildungseinrichtungen und der öffentliche Nahverkehr gehören zum Aufgabenbereich der Städte. Die Berufe bei einer Stadt sind damit so vielfältig wie das Leben selbst.

Prinzipiell gibt es bei den Kommunen zwei verschiedene Beschäftigungsverhältnisse: Tarifangestellte und Beamte. Innerhalb der beiden Beschäftigungsverhältnisse gibt es viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und so auf der Karriereleiter nach oben zu klettern.

Tarifbeschäftigte werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vergütet. Die Bezahlung richtet sich dabei konkret nach der Entgeltgruppe, die abhängig von den Aufgaben und der Vorbildung ist, und nach der Erfahrungsstufe, die mit zunehmender Berufserfahrung steigt.

Beamte beziehen eine Besoldung, deren Zusammensetzung im Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg geregelt ist. Wie bei den Tarifangestellten ist die Besoldungshöhe von der ausgeübten Tätigkeit, der Vorbildung und der Berufserfahrung abhängig.

Die Städte bilden auch in vielen verschiedenen Berufen aus. Größere Städte bieten rund 20 oder mehr unterschiedliche Ausbildungsberufe an. Dazu gehören beispielsweise Erzieher, Bauzeichner, Gärtner, Kaufleute für Büromanagement oder auch Mechaniker.

Einstiegsmöglichkeiten gibt es aber nicht nur für Schul- und Studienabgänger, sondern auch Quereinsteiger haben gute Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten und sind aufgrund ihrer Berufserfahrung als kompetente Mitarbeiter gefragt. Berufserfahrene können dabei verantwortungsvolle und interessante Aufgaben wie zum Beispiel die Betreuung größerer Bauprojekte übernehmen und sind dennoch vor Ort bei ihren Familien tätig.

Einstellungsvoraussetzungen


Für viele Arbeitnehmer ist der öffentliche Dienst ein „Buch mit sieben Siegeln“. Eine Bewerbung bei einer Stadt ziehen sie oftmals nicht in Erwägung, da sie denken, hier seien besondere formale Voraussetzungen notwendig.

Wenn man bei einer Stadt arbeiten möchte, steht zuallererst die fachliche Qualifikation im Fokus. Wie bei Stellen in der Privatwirtschaft auch müssen Bewerber eine entsprechende Ausbildung und/oder Berufserfahrung mitbringen, um einen bestimmten Beruf ausüben zu können. Aber natürlich sind auch Berufe bei den Städten offen für Menschen, die sich weiterentwickeln und etwas Neues erlernen wollen.

Wer als Angestellter bei einer Kommune tätig sein möchte, muss keine besonderen formalen Qualifikationen mitbringen, die sich von den Anforderungen in der Privatwirtschaft unterscheiden. Welche Voraussetzungen für die ausgeschriebenen Stellen im Einzelnen gelten, finden Sie detailliert in der entsprechenden Stellenausschreibung und können Sie auch beim zuständigen Ansprechpartner erfragen.

Für eine Verbeamtung müssen allerdings noch einige weitere Voraussetzungen vorliegen. Hierzu zählen zum Beispiel ein bestimmter Schulabschluss oder eine bestimmte Berufserfahrung. In der Regel erfolgt eine Verbeamtung nach einer sogenannten Laufbahnausbildung. Dabei handelt es sich um eine Ausbildung, die bereits in einer besonderen Form des Beamtenverhältnisses ausgeübt wird. Aber auch ohne eine solche Ausbildung ist eine Verbeamtung grundsätzlich möglich. Dies ist allerdings auch von der konkreten Stelle abhängig. Am besten, Sie setzen sich direkt mit der Personalabteilung der jeweiligen Stadt in Verbindung, um die konkreten Voraussetzungen zu erfahren.