Stadtplaner/in

  • Der Beruf
  • Die Einstel­lungs­voraus­setzungen
  • Die Chance

Stadtplaner/innen untersuchen und planen die Raumentwicklung und betreuen städtische Großprojekte. Sie analysieren die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen und erarbeiten Programme, Strategien und Maßnahmen, wie beispielsweise die städtebauliche Entwicklung eines Stadtteils aussehen könnte. Der/die Stadtplaner/in plant also die Lage von Schulen, Einkaufszentren und Verkehrswegen. Außerdem stellt er/sie Planungsziele und -inhalte zeichnerisch dar, setzt sie um und arbeitet mit Kollegen und Kolleginnen anderer Fachdisziplinen zusammen.

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes grundständiges Studium im Bereich der Stadt- und Regionalplanung. Da es sich bei der Bezeichnung des Stadtplaners/der Stadtplanerin um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt, darf sich nur Stadtplaner/in nennen, wer in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste der Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes eingetragen ist.

Der/die Stadtplaner/in kann beispielsweise in kommunalen Planungsämtern, in Stadtplanungsbüros oder bei Wohnungsbau- und Bauträgergesellschaften arbeiten.