Feuerwehrgerätewart/in

  • Der Beruf
  • Die Einstel­lungs­voraus­setzungen
  • Die Chance

Feuerwehrgerätewarte/Feuerwehrgerätewartinnen halten die feuerwehrtechnischen Geräte und Materialien instand, damit deren Funktionsfähigkeit gesichert ist und sie jederzeit einsatzbereit sind. Sie führen regelmäßige Wartungsarbeiten durch, veranlassen Geräteprüfungen und nehmen kleinere Reparaturen vor. Sie prüfen und warten die Feuerwehrfahrzeuge und führen auch Bewegungsfahrten durch, wenn die Fahrzeuge längere Zeit nicht benutzt wurden. Außerdem können sie auch Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes weiterbilden und an Feuerwehreinsätzen mitwirken.

Voraussetzung für diese Tätigkeit ist in der Regel der erfolgreich absolvierte Lehrgang „Gerätewart“ an der Landesfeuerwehrschule. Außerdem benötigt man für den jeweiligen Fahrzeugtyp den entsprechenden Führerschein.
Welche sonstigen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen, ist von der jeweiligen Stadt abhängig und sollte direkt vor Ort erfragt werden.

Der/die Feuerwehrgerätewart/in kann bei den Städten für die Berufsfeuerwehren oder zur Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren, bei betrieblichen Werksfeuerwehren und Feuerwehren von Flughafenbetrieben arbeiten.