Jurist/in

  • Der Beruf
  • Die Einstel­lungs­voraus­setzungen
  • Die Chance

Juristen/Juristinnen beschäftigen sich mit Gesetzen und rechtlichen Normen, die das gesellschaftliche Zusammenleben regeln. Sie sorgen dafür, dass Konflikte verhindert werden bzw. gelöst werden können und das Zusammenleben reibungslos abläuft. Der/die Jurist/in kennt die Rechtsnormen, beurteilt die Rechtmäßigkeit von Handlungen und unterstützt dabei, diese korrekt durchzuführen.

Die juristische Ausbildung setzt sich aus einem Universitätsstudium und dem praktischen Rechtsreferendariat zusammen. Die Ausbildung wird mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen.
Wer als Jurist/in arbeiten möchte, sollte Durchsetzungsvermögen besitzen, um beispielsweise vor Gericht seinen Standpunkt glaubhaft vertreten zu können. Weiterhin ist es wichtig, analytisch denken zu können, um so bei den individuellen Rechtsfällen die wichtigsten Informationen herausziehen und abwägen zu können.
Welche sonstigen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen, ist von der jeweiligen Stadt abhängig und sollte direkt vor Ort erfragt werden.

Es gibt zahlreiche Einsatzbereiche für Juristen/Juristinnen, sowohl in der privaten Wirtschaft als auch im öffentlichen Sektor. Bei Kommunen sind Juristen/Juristinnen häufig in den Rechtsämtern oder Grundsatzabteilungen tätig. Dort beraten sie die Verwaltungsspitze in Rechtsfragen.