Kommunaler Ordnungsdienst

  • Der Beruf
  • Die Einstel­lungs­voraus­setzungen
  • Die Chance

Angestellte im Kommunalen Ordnungsdienst kümmern sich um die Ordnung und Sicherheit innerhalb der Stadt oder Kommune. Dabei sind sie verantwortlich für die Sauberkeit und Sicherheit im Alltag als auch bei Großveranstaltungen. Sie sorgen für Ordnung auf den Straßen und öffentlichen Anlagen, sind Ansprechperson für die Bürgerschaft und kümmern sich um Hundehaltung und Jugendschutz. Die Angestellten dürfen beispielsweise Verwarnungen aussprechen oder Bußgeldverfahren einleiten und sind damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit Polizeibeamten/Polizeibeamtinnen gleichgestellt.

Um im Kommunalen Ordnungsdienst arbeiten zu können, ist eine mehrmonatige Ausbildung Voraussetzung, für die die Bewerber/innen mindestens die Fachoberschulreife nachweisen müssen. Neben der gesundheitlichen Eignung und der Bereitschaft, im Schichtdienst zu arbeiten, sind eine hohe soziale Kompetenz, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit als persönliche Eigenschaften der Angestellten unverzichtbar.
Welche sonstigen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen, ist von der jeweiligen Stadt abhängig und sollte direkt vor Ort erfragt werden.

Der kommunale Ordnungsdienst ist der öffentlichen (Stadt-)Verwaltung zugeteilt. Meist arbeitet der/die Angestellte für das Ordnungs- oder Bürgeramt.