Landschaftsarchitekt/in

  • Der Beruf
  • Die Einstel­lungs­voraus­setzungen
  • Die Chance

Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen planen und gestalten öffentliche Frei- und Grünflächen. Dabei berücksichtigen sie ästhetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte. Sie bewerten räumliche und gestalterische Anforderungen an Landschaften und setzen die Ergebnisse um. Gleichzeitig berücksichtigen sie dabei die natürlichen Lebensgrundlagen. Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen erstellen außerdem Konzepte und Planungen zur Erhaltung und Entwicklung von Naturräumen, zur nachhaltigen Raumordnung und Siedlungsentwicklung. Weiterhin sind Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen in der Umsetzung größerer landschaftsbaulicher Maßnahmen tätig. Sie bereiten Baumaßnahmen vor, fertigen Entwürfe an, planen und überwachen die fachgerechte Angebotserstellung und Bauausführung.

Um als Landschaftsarchitekt/in arbeiten zu können, ist ein abgeschlossenes Studium der Richtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung oder Landschaftsökologie erforderlich. Außerdem sind Kenntnisse im Naturschutzrecht von Vorteil. Selbständiges Arbeiten, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität sowie die Bereitschaft zu Außendiensten (gültiger Führerschein der Fahrzeugklasse B) werden ebenso vorausgesetzt.
Welche sonstigen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen, ist von der jeweiligen Stadt abhängig und sollte direkt vor Ort erfragt werden.

Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen in der öffentlichen Verwaltung arbeiten in der Kommunal-, Regional- und Landesplanung. Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen, die in der Kommunalverwaltung tätig sind, begleiten die Stadtentwicklung und –erneuerung und beeinflussen diese.