Musik(schul)lehrer/in

  • Der Beruf
  • Die Einstel­lungs­voraus­setzungen
  • Die Chance

Musik(schul)lehrer/innen bereiten den Unterricht vor, setzen diesen um und helfen beim Einüben von Musikstücken und beim Ensemblespiel. Sie nehmen dabei stets Rücksicht auf die individuellen Fähigkeiten der Schüler/innen. Außerdem meldet der/die Musik(schul)lehrer/in die Schüler/innen zu Wettbewerben und Prüfungen an, leitet Musikensembles und organisiert Auftritte.

Voraussetzung für diese Tätigkeit ist in der Regel eine musikalische/musikpädagogische Ausbildung bzw. ein entsprechendes Studium. Außerdem kann für den Umgang mit Minderjährigen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich sein.
Welche sonstigen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen, ist von der jeweiligen Stadt abhängig und sollte direkt vor Ort erfragt werden.

Musik(schul)lehrer/innen können an Musikschulen, Konservatorien, Musikhochschulen oder allgemeinbildenden Schulen arbeiten.